ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Formblätter
Die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen Formblätter sind von den Verbindungsstellen festzulegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Formblätter
Die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen Formblätter sind von den Verbindungsstellen festzulegen.