Statistiken
Die Verbindungsstellen haben jährlich Statistiken über die in den anderen Vertragsstaat nach gezahlten Renten auszutauschen, die die zuständigen Träger der für sie in Betracht kommenden Verbindungsstelle zu übermitteln haben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Statistiken
Die Verbindungsstellen haben jährlich Statistiken über die in den anderen Vertragsstaat nach gezahlten Renten auszutauschen, die die zuständigen Träger der für sie in Betracht kommenden Verbindungsstelle zu übermitteln haben.