ABSCHNITT V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Formblätter
Die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen Formblätter sind von den in Betracht kommenden Verbindungsstellen festzulegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Formblätter
Die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen Formblätter sind von den in Betracht kommenden Verbindungsstellen festzulegen.