Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Verbindungsstellen haben jährlich Statistiken über die nach dem Abkommen vorgenommenen Zahlungen und über die Zahl der Personen, für die Bescheinigungen nach dieser Vereinbarung ausgestellt wurden, in einer festzulegenden Form auszutauschen.