Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT IV

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Geltungsdauer

Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 4. Februar 2013 in zwei Urschriften in deutscher Sprache, Hindi und englischer Sprache, wobei jeder dieser Texte in gleicher Weise authentisch ist.