ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Begriffsbestimmungen
Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die ihnen in des Abkommens gegeben wird.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Begriffsbestimmungen
Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die ihnen in des Abkommens gegeben wird.