Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Erstattung von Sachleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Für die Durchführung des Artikels 25 Absatz 4 des Abkommens ist entsprechend anzuwenden.