Erstattung von Sachleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Für die Durchführung des Artikels 25 Absatz 4 des Abkommens ist entsprechend anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erstattung von Sachleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Für die Durchführung des Artikels 25 Absatz 4 des Abkommens ist entsprechend anzuwenden.