Zahlung von Invaliditätspensionen
Die Bestimmungen des Kapitels 3 betreffend die Zahlung der Pensionen und Renten bei Alter oder Tod sind auch auf Invaliditätspensionen anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zahlung von Invaliditätspensionen
Die Bestimmungen des Kapitels 3 betreffend die Zahlung der Pensionen und Renten bei Alter oder Tod sind auch auf Invaliditätspensionen anzuwenden.