Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ANLAGE

Liste der Körperersatzstücke, größeren Hilfsmittel und anderen Sachleistungen von erheblicher Bedeutung ()

1. Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und Stützapparate einschließlich gewebebespannter orthopädischer Korsette nebst Ergänzungsteilen, Zubehör und Werkzeugen;

2. orthopädische Maßschuhe, gegebenenfalls mit dem dazugehörigen Normalschuh (nicht orthopädisch);

3. Kiefer- und Gesichtsplastiken, Perücken;

4. Kunstaugen, Kontaktschalen, Vergrößerungsbrillen und Fernrohrbrillen;

5. Hörgeräte, namentlich akustische und phonetische Geräte;

6. Zahnersatz (festsitzender und herausnehmbarer) und Verschlußprothesen der Mundhöhle;

7. Krankenfahrzeuge, Rollstühle sowie andere mechanische Fortbewegungsmittel;

8. Blindenführhunde;

9. Erneuerung der unter den Ziffern 1 bis 7 genannten Gegenstände;

10. Kuren;

11. ärztliche Behandlung und Pflege in Genesungs-, Erholungs- und Luftkurheimen sowie Heilstätten;

12. Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Wiedereingliederung;

13. alle übrigen Heilbehelfe, Hilfsmittel und ähnliches, deren Anschaffungskosten in Österreich Schilling 5 000.-, in Frankreich Francs 2 000.- übersteigen.