Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Statistiken

Die Österreichische Verbindungsstelle und der Brasilianische zuständige Träger haben Statistiken über die nach dieser Durchführungsvereinbarung ausgestellten Bescheinigungen und die nach dem Abkommen an die Leistungsberechtigten vorgenommenen Zahlungen auszutauschen. Diese Statistiken sind jährlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.