Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der Österreichischen Verbindungsstelle und der Brasilianischen zuständigen Einrichtung

Der Österreichischen Verbindungsstelle und dem Brasilianischen zuständigen Träger obliegen die in dieser Vereinbarung festgelegten Aufgaben. Bei Durchführung des Abkommens haben sie einander zu unterstützen und können miteinander sowie mit den beteiligten Personen oder deren Beauftragten direkt in Verbindung treten.