Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens gelten die und 7 dieser Vereinbarung entsprechend.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens gelten die und 7 dieser Vereinbarung entsprechend.