Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Begriffsbestimmungen

(1) In dieser Verwaltungsvereinbarung bedeutet der Ausdruck „Abkommen“ das am 12. August 2015 in Canberra geschlossene Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit.

(2) Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die ihnen im Abkommen gegeben wird.