Für das Recht auf Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG steht das Ausscheiden des Angestellten aus der Tätigkeit beim CERN dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung gleich.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Für das Recht auf Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG steht das Ausscheiden des Angestellten aus der Tätigkeit beim CERN dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung gleich.