Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Für das Recht auf Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG steht das Ausscheiden des Angestellten aus der Tätigkeit beim CERN dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung gleich.