CERN erteilt für die Durchführung des Abkommens zuständigen österreichischen Behörden bzw. Versicherungsträgern auf Ersuchen die für die Durchführung dieses Abkommens erforderliche Auskünfte.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
CERN erteilt für die Durchführung des Abkommens zuständigen österreichischen Behörden bzw. Versicherungsträgern auf Ersuchen die für die Durchführung dieses Abkommens erforderliche Auskünfte.