Streitbeilegung
Auffassungsunterschiede über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens sind durch Beratungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten zu lösen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Streitbeilegung
Auffassungsunterschiede über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens sind durch Beratungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten zu lösen.