Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

2. Abschnitt

Leistungen der Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe und Familienhilfe

Grundsätze der Leistungserbringung

Die Leistungen der Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe und Familienhilfe sind nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards unter Berücksichtigung folgender Grundsätze zu erbringen:

1. Achtung der Menschenwürde,

2. Heranziehung und Förderung der individuellen Fähigkeiten,

3. Berücksichtigung der besonderen Lebenssituation und Nutzung der persönlichen Ressourcen.