Beitritt
Diese Vereinbarung steht den Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gemäß noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach seiner schriftlichen Mitteilung an das Bundeskanzleramt wirksam.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Beitritt
Diese Vereinbarung steht den Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gemäß noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach seiner schriftlichen Mitteilung an das Bundeskanzleramt wirksam.