Gegenseitige Anerkennung
Die Länder werden von einer Prüfung gemäß absehen, wenn bereits in einem Land das Vorliegen dieser Voraussetzungen festgestellt wurde.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenseitige Anerkennung
Die Länder werden von einer Prüfung gemäß absehen, wenn bereits in einem Land das Vorliegen dieser Voraussetzungen festgestellt wurde.