Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I

Änderung der Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

Die Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Die Änderungen wurden in die Vereinbarung über Sozialberufe, LGBl. Nr. 52/2005, eingearbeitet.)

Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird, am 17. Oktober 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.

Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. 8a Abs. 2 zwischen dem Bund und den Ländern Vorarlberg, Tirol, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und Wien mit 1. Jänner 2025 in Kraft.