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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Die Änderungen wurden in die Vereinbarung über Sozialberufe, LGBl. Nr. 52/2005, eingearbeitet.

Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 109/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:

VEREINBARUNG gemäß zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder, jeweils vertreten durch die Landeshauptfrau bzw. den Landeshauptmann - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel I

Änderung der Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

Die Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Die Änderungen wurden in die Vereinbarung über Sozialberufe, LGBl. Nr. 52/2005, eingearbeitet.)

Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird, am 17. Oktober 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.

Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. 8a Abs. 2 zwischen dem Bund und den Ländern Vorarlberg, Tirol, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und Wien mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.