Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2001 in Kraft.

(2) Die Gebühren in Höhe der im Klammerausdruck ausgewiesenen Euro-Beträgen tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.