. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2001 in Kraft.
(2) Die Gebühren in Höhe der im Klammerausdruck ausgewiesenen Euro-Beträgen tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2001 in Kraft.
(2) Die Gebühren in Höhe der im Klammerausdruck ausgewiesenen Euro-Beträgen tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.