Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Die Prüfgebühren für Sortenprüfungen (Registerprüfung), die vom Sortenschutzamt oder anderen inländischen Prüfstellen erfolgen, betragen für jede Vegetationsperiode:

1. bei Getreide, Mais, Kartoffel, Beta-Rübe, Erbse, Körnerraps, Sonnenblume und Soja 350 Euro,

2. bei Bäumen 50 Euro,

3. bei allen anderen Pflanzenarten 250 Euro.

(2) Die Kosten der Sortenprüfungen (Registerprüfung), die durch ein Sortenschutzamt eines EWR-, Mitglied- oder Verbandsstaates erfolgen, sind Barauslagen gemäß § 76 AVG.