Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Flächenfestlegung

Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Grundstücken Nr. 364/1, 364/3, 356, 334/3, 313, 319, 320, 309, 310/1, 302/2, 305/1, 33, 663/4, 335, KG Winkl (60073), im Ausmaß von insgesamt 29,64 ha wird als Sonderstandort zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ausgewiesen.