In- und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft. Sie ist auf Leistungen anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt erbracht werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
In- und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft. Sie ist auf Leistungen anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt erbracht werden.