Einteilung der Sondergebühren in Anstaltsambulatorien
Die Sondergebühren für Leistungen der Anstaltsambulatorien bestehen aus der Ambulatoriumsgebühr und aus dem Arztanteil. Beide sind von der Krankenanstalt zu bestimmen und einzubringen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Einteilung der Sondergebühren in Anstaltsambulatorien
Die Sondergebühren für Leistungen der Anstaltsambulatorien bestehen aus der Ambulatoriumsgebühr und aus dem Arztanteil. Beide sind von der Krankenanstalt zu bestimmen und einzubringen.