Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einteilung der Sondergebühren in Anstaltsambulatorien

Die Sondergebühren für Leistungen der Anstaltsambulatorien bestehen aus der Ambulatoriumsgebühr und aus dem Arztanteil. Beide sind von der Krankenanstalt zu bestimmen und einzubringen.