Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
(beginnend ab der Verordnung LGBl Nr 87/2003)
(1) , 1a und 3 und in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 87/2003 treten mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Diese Bestimmungen sind auf Leistungen anzuwenden, die nach deren Inkrafttreten erbracht werden.
(2) Die , 8, 9 Abs 1, die Aufhebung der bis 12 und der an ihre Stelle tretende in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 28/2005 treten mit 1. Mai 2005 in Kraft.
(3) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 79/2008 tritt mit 13. September 2008 in Kraft.
(4) Die , 2 Abs 4, 3 Abs 4 und 9 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 35/2018 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
(5) Die , 2 Abs 1 und 9 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 17/2020 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(6) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 46/2021 tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die Aufhebung von wirksam.
