Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Im Sinne dieser Verordnung sind

1. Solarien Einrichtungen für künstliche Sonnenbäder unter Verwendung von UV-Bestrahlungsgeräten (Z 2);

2. UV-Bestrahlungsgeräte Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolettstrahlen für nicht-medizinische Zwecke.