Bewilligungsvoraussetzungen in Ensembleschutzzonen
Für Bewilligungen in Ensembleschutzzonen gilt sinngemäß mit der Maßgabe, dass das Vorhaben die raumbedeutsamen Sichtbeziehungen und Raumwirkungen insbesondere in Hinblick auf die mögliche Eingliederung in die umgebende Kulturlandschaft wahrt.
