Außerkrafttreten
. in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2025 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttreten
. in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2025 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.