Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Informationspflicht

Beim Anbieten von Nächtigungen in Unterkünften im Sinn des haben die Unterkunftgeberinnen und Unterkunftgeber auf die zu entrichtende allgemeine Nächtigungsabgabe samt Mobilitätsbeitrag und deren Höhe hinzuweisen sowie die Registrierungsnummer der Unterkunft anzugeben.