Verfügungsbeschränkungen
Ansprüche auf Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen dürfen weder gepfändet noch verpfändet werden.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Verfügungsbeschränkungen
Ansprüche auf Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen dürfen weder gepfändet noch verpfändet werden.