Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 3

Spezielle Kommunikationsparameter

Adressen internationaler Signalisierungspunkte

(International Signalling Point Codes – ISPC)

Verwendungszweck

. (1) ISPC dienen der Adressierung von Signalisierungspunkten im internationalen Signalisierungsnetz, welche mit NI = 00 gekennzeichnet sind.

(2) Die grundsätzliche Struktur der Adressierung von internationalen Signalisierungspunkten richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung Q.708 (03/99).