. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die 2. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der ein Teilplan für Kommunikationsparameter festgelegt wird (spezielle Kommunikationsparameterverordnung - SKP-V) vom 27. Oktober 2003, kundgemacht durch Auflage bei der RTR-GmbH, außer Kraft.
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