Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung
. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bestehende Zuteilungen von SKP bleiben aufrecht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung
. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bestehende Zuteilungen von SKP bleiben aufrecht.