Ausschluss sonstiger Gegenleistungsansprüche
Weder der Rechtsträger der Fondskrankenanstalt noch der SAGES haben gegenüber dem Patienten, dem Versicherten oder den für ihn unterhaltspflichtigen Personen, soweit in den , 60 und 61 nicht anderes bestimmt ist, einen Anspruch auf Gegenleistungen.
