Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausschluss sonstiger Gegenleistungsansprüche

Weder der Rechtsträger der Fondskrankenanstalt noch der SAGES haben gegenüber dem Patienten, dem Versicherten oder den für ihn unterhaltspflichtigen Personen, soweit in den , 60 und 61 nicht anderes bestimmt ist, einen Anspruch auf Gegenleistungen.