Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verlautbarungen über das Öffentlichkeitsrecht

Die Verleihung (), im Fall einer Überprüfung nach der Fortbestand sowie das Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes einer Krankenanstalt durch Verzicht (), Entziehung () und Verlust () sind im Landesgesetzblatt kundzumachen.