Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

3. Abschnitt

Öffentliche Krankenanstalten

1. Unterabschnitt

Allgemeines

Begriffsbestimmung

Öffentliche Krankenanstalten sind Krankenanstalten der im bis 3 bezeichneten Arten, denen das Öffentlichkeitsrecht verliehen worden ist.