ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER UND STÄNDIG IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH ANSÄSSIGE PERSONEN
Österreichischen Staatsbürgern oder Personen, die bei Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Republik Österreich ständig ansässig sind, stehen nur die im , , c und d und , b und e und Absatz 2 genannten Vorrechte und Immunitäten zu.
