Soziale Sicherheit
Die Bediensteten der Dienststelle und des Amts sind von der Anwendung der österreichischen Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung befreit, sofern sie dem System der Sozialen Sicherheit der Organisation angehören.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Soziale Sicherheit
Die Bediensteten der Dienststelle und des Amts sind von der Anwendung der österreichischen Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung befreit, sofern sie dem System der Sozialen Sicherheit der Organisation angehören.