Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Soziale Sicherheit

Die Bediensteten der Dienststelle und des Amts sind von der Anwendung der österreichischen Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung befreit, sofern sie dem System der Sozialen Sicherheit der Organisation angehören.