Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Begünstigungen finden keine Anwendung auf uruguayische Staatsangehörige, die sich nach Österreich in der Absicht begeben wollen, dort einen Beruf oder eine entgeltliche oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben.