Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Inhaber von gültigen österreichischen und brasilianischen Offizial(Dienst)pässen werden von dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken für Brasilien und Österreich für einen Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.