Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Begünstigungen finden keine Anwendung auf argentinische Staatsangehörige, die sich nach Österreich in der Absicht begeben, dort einen Beruf oder eine entgeltliche oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben.