Die zuständigen österreichischen und brasilianischen Behörden behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise in ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die zuständigen österreichischen und brasilianischen Behörden behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise in ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.