Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen jederzeit schriftlich kündigen; es tritt drei Monate nach Einlangen dieser Notifikation beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen jederzeit schriftlich kündigen; es tritt drei Monate nach Einlangen dieser Notifikation beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.