Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhaber gültiger israelischer oder österreichischer Diplomaten- oder Dienstpässe dürfen sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich während der Dienstzeit im Gastland oder eines Privatbesuches bis zu drei Monaten dort aufhalten.