Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhaber gültiger israelischer oder österreichischer gewöhnlicher Reisepässe oder Sammelpässe dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.