Jede Regierung kann die Anwendung dieses Abkommens aus Gründen der öffentlichen Ordnung zeitweilig aussetzen und wird die andere Regierung unverzüglich auf diplomatischem Wege von dieser Aussetzung verständigen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jede Regierung kann die Anwendung dieses Abkommens aus Gründen der öffentlichen Ordnung zeitweilig aussetzen und wird die andere Regierung unverzüglich auf diplomatischem Wege von dieser Aussetzung verständigen.