Dieses Abkommen kann jederzeit von jedem der beiden Vertragsstaaten gekündigt werden. Es tritt drei Monate nach Einlangen der Kündigung auf diplomatischem Wege beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Abkommen kann jederzeit von jedem der beiden Vertragsstaaten gekündigt werden. Es tritt drei Monate nach Einlangen der Kündigung auf diplomatischem Wege beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.