Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt drei Monate nach Einlangen der auf dem diplomatischen Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen Vertragspartner außer Kraft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Abkommen ist jederzeit kündbar. Es tritt drei Monate nach Einlangen der auf dem diplomatischen Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen Vertragspartner außer Kraft.